GEFD-Forschungsförderung
Die GEFD
beabsichtigt Privatleute und an Hochschulen angesiedelte Botaniker und
Botanikerinnen bei taxonomischen und floristischen Untersuchungen
finanziell zu unterstützen. Förderungswürdig sind Vorhaben, die den
satzungsgemäßen Aufgaben der GEFD entsprechen. Zur Auswahl der
förderungswürdigen Projekte wird innerhalb der GEFD ein Gremium
eingerichtet, das dem Vorstand Empfehlungen unterbreitet. · Das Gremium besteht aus drei Vereinsmitgliedern, die der Vorstand vorschlägt und die von der Mitgliederversammlung für einen Zeitraum von vier Jahren, zeitgleich mit der Tätigkeitsperiode des jeweiligen Vorstandes, gewählt werden. · Der Vorstand legt am Ende eines jeden Geschäftsjahres fest, welche Summe im nachfolgenden Kalenderjahr für die Forschungsförderung zur Verfügung steht. Je nach Kassenlage kann die Förderung auch jahrweise ausgesetzt werden.
·
Anträge
auf Forschungsförderung sind bis 1. März eines Jahres an das Gremium zu
richten. Ein Antrag (1-2 Textseiten, vorzugsweise in einem separaten
Word-Dokument) sollte auf folgende Punkte eingehen: · Eine GEFD-Mitgliedschaft der Antragstellerin/des Antragstellers wird begrüßt. · Förderungswürdig sind vorzugsweise Vorhaben, die in Veröffentlichungen münden, die zumindest in Teilen zur Publikation in der Vereinszeitschrift "Kochia" eingereicht werden und zwar spätestens zwei Jahre nach Mittelbewilligung. Wird das Vorhaben nicht abgeschlossen, ist die Fördersumme an die GEFD zurückzuzahlen. Dies gilt nicht für den Fall, dass das zur Veröffentlichung eingereichte Manuskript durch die Kochia-Gutachter abgelehnt wird. · Föderungswürdig sind: Reisekosten (Freilanduntersuchungen, Herbarrevisionen), Kartenmaterial und Labormaterialien. Entschädigungszahlungen bzw. Zuwendungen für die vom Antragsteller geleistete Arbeit sind nicht förderungswürdig. Quittungen und sonstige Belege müssen für eventuelle Überprüfungen aufbewahrt werden (bis ein Jahr nach Projektabschluss). · Bei mehrjährigen Projekten ist nur eine einmalige Förderung möglich, wobei die Mittel im Jahr der Bewilligung, ausnahmsweise auch noch im Folgejahr abgerufen werden können
Dem
Forschungsgremium gehören an: Günter Gottschlich (Tübingen), Günter
Matzke-Hajek (Alfter) und Thomas Raus (Berlin).
Anträge
bitte richten an: E-Mail: t.raus(at)bgbm.org
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