Forschungsförderung - GEFD

Gesellschaft zur Erforschung der Flora Deutschlands
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Forschungsförderung

Forschungsförderung

30.11.2014

GEFD-Forschungsförderung 
 

Die GEFD beabsichtigt Privatleute und an Hochschulen angesiedelte Botaniker und Botanikerinnen bei taxonomischen und floristischen Untersuchungen finanziell zu unterstützen. Förderungswürdig sind Vorhaben, die den satzungsgemäßen Aufgaben der GEFD entsprechen. Zur Auswahl der förderungswürdigen Projekte wird innerhalb der GEFD ein Gremium eingerichtet, das dem Vorstand Empfehlungen unterbreitet. 
 

·     Das Gremium besteht aus drei Vereinsmitgliedern, die der Vorstand vorschlägt und die von der Mitgliederversammlung für einen Zeitraum von vier Jahren, zeitgleich mit der Tätigkeitsperiode des jeweiligen Vorstandes, gewählt werden.

·     Der Vorstand legt am Ende eines jeden Geschäftsjahres fest, welche Summe im nachfolgenden Kalenderjahr für die Forschungsförderung zur Verfügung steht. Je nach Kassenlage kann die Förderung auch jahrweise ausgesetzt werden.

·     Anträge auf Forschungsförderung sind bis 1. März eines Jahres an das Gremium zu richten. Ein Antrag (1-2 Textseiten, vorzugsweise in einem separaten Word-Dokument) sollte auf folgende Punkte eingehen:  
- Antragsteller 
- Bezeichnung des Vorhabens 
- kurze Darstellung des geplanten Vorhabens und Vorgehens (Mittelverwendung) 
- Verweis auf Expertise bzw. Vorarbeiten des Antragstellers/der Antragstellerin 
- voraussichtlicher Abschluss 
- gewünschte Summe 
Die Mittelbewilligung erfolgt bis jeweils Mitte April. Dazu erstellt das Gremium eine Liste der förderungswerten und der abzulehnenden Anträge, die dem Vorstand zur Entscheidung übermittelt wird. Dem Gremium steht es frei, eine niedrigere Fördersumme als vom Antragsteller/von der Antragstellerin gewünscht vorzuschlagen.

·     Eine GEFD-Mitgliedschaft der Antragstellerin/des Antragstellers wird begrüßt.

·     Förderungswürdig sind vorzugsweise Vorhaben, die in Veröffentlichungen münden, die zumindest in Teilen zur Publikation in der Vereinszeitschrift "Kochia" eingereicht werden und zwar spätestens zwei Jahre nach Mittelbewilligung. Wird das Vorhaben nicht abgeschlossen, ist die Fördersumme an die GEFD zurückzuzahlen. Dies gilt nicht für den Fall, dass das zur Veröffentlichung eingereichte Manuskript durch die Kochia-Gutachter abgelehnt wird.

·     Föderungswürdig sind: Reisekosten (Freilanduntersuchungen, Herbarrevisionen), Kartenmaterial und Labormaterialien. Entschädigungszahlungen bzw. Zuwendungen für die vom Antragsteller geleistete Arbeit sind nicht förderungswürdig. Quittungen und sonstige Belege müssen für eventuelle Überprüfungen aufbewahrt werden (bis ein Jahr nach Projektabschluss).

·     Bei mehrjährigen Projekten ist nur eine einmalige Förderung möglich, wobei die Mittel im Jahr der Bewilligung, ausnahmsweise auch noch im Folgejahr abgerufen werden können

 Dem Forschungsgremium gehören an: Günter Gottschlich (Tübingen), Günter Matzke-Hajek (Alfter) und Thomas Raus (Berlin).  
 

Anträge bitte richten an:
Thomas Raus
Botanischer Garten und Botanisches Museum Berlin-Dahlem
Freie Universität Berlin
Königin-Luise-Str. 6-8
14195 Berlin

E-Mail: t.raus(at)bgbm.org

 

23.11.2017
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